Wir gratulieren Frau Dr. Leonie Wöltjen zur bestandenen Akupunkturprüfung. Ab sofort darf sie die Zusatzbezeichnung Akupunktur führen. Davon profitieren auch unsere Patienten und Patientinnen.
Gut zu wissen:
Akupunktur ist eine verpflichtende Kassenleistung bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder bei chronischen Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, wenn die Schmerzen seit mindestens sechs Monaten bestehen. Die Kassenleistung wird für zehn Sitzungen innerhalb von sechs Wochen gewährt. “Chronisch” heißt dabei, dass die Beschwerden bereits seit mindestens einem halben Jahr andauern. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die Behandlung aber nur, wenn sie von einem qualifizierten Arzt, bzw. einer qualifizierten Ärztin, durchgeführt wird, der/die, die Zusatzbezeichnung Akupunktur tragen darf. Im Rahmen ihrer zusätzlichen Leistungen bezahlen einige Krankenkassen Akupunktur auch bei anderen Erkrankungen.
Wie geht Akupunktur?
An bestimmten Punkten des Körpers werden dünne Akupunkturnadeln platziert und verbleiben dort etwa 20 bis 30 Minuten. Dabei liegen oder sitzen die Patienten und Patientinnen bequem. Vor der Nadelung wird die Stelle und die unmittelbare Umgebung leicht massiert. Der Einstich selbst wird im Allgemeinen kaum oder gar nicht bemerkt. Die Wirkung tritt oft überraschend schnell ein, nicht selten schon bei der ersten Behandlung.
Eine Akupunktursitzung dauert bis zu 30 Minuten.
Wenn die Kasse nicht zahlt…
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Akupunktur-Behandlung außerhalb des verpflichtenden Leistungskatalogs nicht übernimmt, haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler im Rahmen der so genannten IGe-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Frau Dr. Wöltjen berät Sie jederzeit gerne.
Es grüßt
Ihr Praxisteam